Guterhaltenen Lottoschein...
Guterhaltenen Lottoschein,
nur für eine Ziehung benutzt
und nur einmal zusammengeknüllt
und gegen den Fernseher geworfen,
gegen Höchstgebot in gute Hände abzugeben.
nur für eine Ziehung benutzt
und nur einmal zusammengeknüllt
und gegen den Fernseher geworfen,
gegen Höchstgebot in gute Hände abzugeben.
SPIEGELei - Mo, 9. Okt, 08:10